Jugendweihe

Hier ein paar Ausschnitte aus unseren Jugendweihe Feierstunden.

In den verschiedensten Völkerschaften, Religionen und Kulturen ist es seit Jahrhunderten Sitte, jungen Menschen das Ende ihrer Kindheit bewusst zu machen und ihnen Orientierung für das zu erwartende Leben als Erwachsener zu geben. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war es in Deutschland ausschließlich üblich, dass die Jugendlichen konfirmiert wurden oder an der Firmung teilnahmen, denn erst die religiösen Zeremonien machten sie zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft.

In der Zeit der bürgerlichen Revolution wurden in Deutschland die Weichen für eine neue, freigeistige Bewegung gestellt. Nach 1848 lockerten die deutschen Länder Gesetze; so entstanden z.B. in vielen Städten freie Schulen, in denen auch überkonfessioneller Unterricht erteilt wurde und freireligiöse Feiern aus Anlass der Schulentlassung durchgeführt wurden. In der „Freien Gemeinde“ Nordhausen prägte Eduard Baltzer 1852 erstmals für diese Feiern den Begriff „Jugendweihe“, zunächst noch als Einführung der Jugendlichen in die christliche Gemeinde, aber in Abgrenzung zum strengen kirchlichen Ritual. Allmählich setzte sich der Begriff dann in ganz Deutschland durch, und 1889 und 1890 fanden in Berlin, Hamburg und Erfurt die ersten weltlichen Jugendweihefeiern statt. Die Zahl der am 14. April 1889 in Berlin „jugendgeweihten“ Mädchen und Jungen betrug gerade einmal 37 Teilnehmer. Zur Jahrhundertwende gab es zum Beispiel in Hamburg 50 Teilnehmer. Im Jahr 1912 waren es schon 1800.

In der Folgezeit differenzierten sich die Feiern nach Inhalt und Trägern. Freidenker, Gewerkschaften, Parteien und Verbände führten mal gemeinsame, mal getrennte Jugendweihen durch. Aus Thüringen ist eine Reihe solcher Jugendweihefeiern überliefert, so im Jahre 1900 in Apolda. Die erste Feier in Gotha fand 1910 statt und wurde von den Freidenkern gestaltet. Ende der Zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts nahmen in Hamburg, Berlin und einer Reihe anderer großer Städte etwa ein Viertel aller Jugendlichen an der Jugendweihe und ihren vorbereitenden Kursen teil.

Dass die Nationalsozialisten in den Freigeistern ihre Kulturfeinde sahen, war logisch. 1933 wurde die Jugendweihe durch die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ verboten. Vereinzelt wurden, unter Lebensgefahr, illegale Feiern durchgeführt. 1946 fanden im Westen Deutschlands die ersten Feiern nach Kriegsende statt, organisiert durch Freidenker, Freireligiöse und freie Humanisten. Die Verbreitung wie in den 20er Jahren wurde aber dort bis heute nicht wieder erreicht.

Im Osten Deutschlands war die Jugendweihe zunächst unerwünscht; 1954 fanden sich Persönlichkeiten zusammen, die die 100jährige Tradition auch hier wieder aufleben lassen wollten und gründeten die Ausschüsse für Jugendweihe. Nach einem hoffnungsvollen Start wurde die Jugendweihe mit Pflicht-Jugendstundenprogramm und Gelöbnis und Verpflichtungsritual auf den sozialistischen Staat allmählich Bestandteil staatsbürgerlicher Erziehung. 100prozentige Teilnahme wurde angestrebt. Viele Teilnehmer aus DDR-Zeiten erinnern sich trotzdem gern an unvergessliche gemeinsame Erlebnisse, eine schöne Festveranstaltung und eine zünftige Familienfeier.

Unumstritten ist die Jugendweihe für viele Familien in den neuen und zunehmend in den alten Bundesländern auch heute noch ein Fest, das zu einer Tradition geworden ist, weil es gestern wie heute Anliegen der Eltern und Verwandten war und ist, ihren Mädchen und Jungen einen würdigen Abschluss der Kindheit außerhalb kirchlicher Rituale zu ermöglichen. Diesem Anliegen fühlt sich die Interessenvereinigung Jugendweihe LV Thüringen e.V. seit der Gründung im Oktober 1990 mit der Gestaltung von Jugendweihefeiern und ihrer offenen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit verpflichtet. Die Mitgliedsverbände des Landesverbandes wirken in diesem Sinne.

Nach: Werner Riedel († 2016, Ehrenmitglied Jugendweihe Deutschland e.V.), Waltraud Roth († 2011, Lehrerin & Freidenkerin aus Gotha)

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